KYC-Verifizierung bei Justbit
Justbit prüft die Identität (KYC), um Auszahlungen freizugeben, Zahlungsbetrug zu reduzieren und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Die Verifizierung läuft in der Regel direkt im Konto über den Bereich „Verification“.
Wann Justbit eine Verifizierung verlangt
Justbit fordert KYC spätestens vor der ersten Auszahlung oder wenn eine Auszahlung auffällig wirkt. Eine Prüfung startet auch nach Änderungen an Kontodaten wie Name, E‑Mail oder Auszahlungsadresse.
Justbit kann KYC auslösen, wenn Einzahlungen und Auszahlungen nicht zusammenpassen, wenn mehrere Konten im selben Haushalt auffallen oder wenn die Nutzung über VPN/Proxy zu Risikosignalen führt. In solchen Fällen sperrt Justbit Auszahlungen bis zum Abschluss der Prüfung.
Welche Dokumente Justbit verlangt
Justbit verlangt je nach Fall Identitätsnachweis, Adressnachweis und einen Nachweis zur verwendeten Zahlungsmethode. Die Dateien müssen lesbar, vollständig und farbig sein; abgeschnittene Ränder oder starke Spiegelungen führen zu Nachfragen.
- Identity (ID/Passport): Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite). Justbit kann ein Selfie oder ein kurzes „Liveness“-Video verlangen, damit Foto und Person zusammenpassen.
- Address proof: Dokument mit Name und Anschrift, z. B. Strom-/Gas-/Internetrechnung, Kontoauszug oder amtliches Schreiben. Justbit akzeptiert in der Praxis nur aktuelle Belege, typischerweise nicht älter als 3 Monate.
- Payment method: Nachweis zur Auszahlungsmethode. Bei Visa/Mastercard fordert Justbit meist Fotos der Karte (Vorder- und Rückseite) mit abgedeckter Kartennummer bis auf die letzten 4 Ziffern und abgedecktem Sicherheitscode. Bei E‑Wallets wie Skrill oder Neteller reicht oft ein Screenshot des Kontos mit Name und E‑Mail. Bei btc/eth kann Justbit einen Nachweis verlangen, dass die Auszahlungsadresse zu dir gehört, z. B. Wallet-Screenshot oder signierte Nachricht, wenn